Die Landesregierung hat ihr Schutzkonzept vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Impfquote neu ausgerichtet. Im Zentrum der Neuausrichtung steht der Grundgedanke, den Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben entsprechend ihrem infektiologischen Gef?hrdungspotential zu erm?glichen. Die Corona-Verordnung Studienbetrieb wurde deshalb am 23.08.2021 entsprechend angepasst und für den Studienbetrieb weiterentwickelt.